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OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - 9 S 69.12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 90 Abs 2 S 1 AO, § 12 Abs 1 Nr 3a KAG BB
Zugang eines Abgabenbescheides bei Verziehen ins Ausland und beabsichtigter Bekanntgabe im Inland - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 80 VwGO, § 146 VwGO, § 90 Abs 2 AO, § 122 AO, § 155 Abs 1 S 2 AO, § 169 Abs 1 S 3 AO
Anschlussbeitragsbescheid; Bekanntgabe; Darlegungslast; Umzug ins Ausland; Treu und Glauben; Festsetzungsverjährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 18.07.2012 - 5 L 148/12
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - 9 S 69.12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
Festsetzungsfrist bei nicht zugegangenem Steuerbescheid
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - 9 S 69.12
Darauf, dass der Antragsgegner dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin unter dem 13. Januar 2012 eine Kopie des Bescheides übermittelt hat, kommt es nicht an, weil es sich dabei nicht um den ursprünglich abgesendeten Bescheid handelt und die Kopie erst nach Fristablauf abgesendet worden ist (vgl. zum Ganzen: BFH Großer Senat, Beschluss vom 25. November 2002 - GrS 2/01 -, Juris Rn. 26 ff.). - BFH, 01.07.2003 - VIII R 29/02
Wahrung der Festsetzungsfrist, Bekanntgabe gegenüber dem Stpfl.
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - 9 S 69.12
Soweit der Antragsgegner schließlich auf einen Fall der Fristwahrung abstellt, in dem einem Abgabenpflichtigen - obwohl er der Behörde einen Zustellungsbevollmächtigten benannt hatte - der Abgabenbescheid unmittelbar zugesandt und nach Erhalt vom Abgabenpflichtigen an seinen Bevollmächtigten weitergeleitet worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 1. Juli 2003 - VIII R 29/02 -, Juris), liegt ein solcher Fall hier nicht vor.